Dienstleistung Luga 2023

Sozialversicherungen – das ist seit 2023 neu

Im Jahr 2023 konnten die Zulagen, Renten und Beiträge erhöht werden, das Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung fällt weg und neu gibt es einen Adoptionsurlaub. Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige profitieren von tieferen Verwaltungskosten.

Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt weg

  • Für Lohnbestandteile über CHF 148'200 werden seit 2023 keine ALV-Beiträge mehr erhoben.
  • Der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt 2.2 % des Lohns. Das galt aber nur für Lohnbestandteile bis CHF 148'200. Ab einem Lohn von CHF 148'200 wurde bis und mit Beitragsjahr 2022 ein Beitrag von 1 % erhoben. Dieser Beitrag fällt seit 2023 weg.

 Adoptionsurlaub wird eingeführt

Neu haben Adoptionspaare unter Umständen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Adoptionsurlaub.

 Erhöhung Zulagen, Renten und Beiträge

  • Per 1. Januar 2023 stiegen die Familienzulagen im Kanton Luzern: 
    • CHF 210.- für Kinder bis 12 Jahre,
    • CHF 260.- für Kinder von 12 bis 16 Jahren,
    • CHF 260.- Ausbildungszulagen von 15 bis 25 Jahren, wenn sich das Kind in einer nachobligatorischen Ausbildung befindet.
  • Die AHV- und IV-Renten wurden an die Teuerung angepasst. Sie stiegen um 2.5 %.
  • Auch die Ergänzungsleistungen, die Hilflosenentschädigung und die Assitenzbeiträge wurden erhöht.
  • Beim Erwerbsersatz für Militärdienst und Elternschaft stiegen die Grenzbeträge. Neu beträgt die maximale Entschädigung CHF 220 pro Tag (ohne Kinderzulagen).
  • Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Selbständige und Nichterwerbstätige wurde auf CHF 514 erhöht.

 Tiefere Verwaltungskosten

Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige profitieren ab 2023 von tieferen Verwaltungskosten. Diese betragen neu:

  • Für Selbständige 2 % der massgebenden Versicherungsbeiträge
  • Für Nichterwerbstätige 2.5 %
  • Bei den Arbeitgebenden hängt die Höhe der Verwaltungskosten von der Lohnsumme ab.  Den Arbeitgebenden kann eine Reduktion der Verwaltungskosten von 0.3 % gewährt werden, wenn sie die Lohnmeldung fristgerecht und elektronisch auf einem definierten Kanal WAS Wirtschaft Arbeit Soziales übermitteln.

Mehr Informationen

Detailliertere Informationen zu den Änderungen 2023 finden Sie auf unserer Webseite:

was-luzern.ch

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